Details

Deppisch, Barbara
Das Insolvenzplanverfahren nach dem ESUG
Motive der Gesetzesänderung durch Erfahrungen mit dem bisherigen Recht und durch Vergleich mit amerikanischem und britischem Recht
Kovac, J.
978-3-8300-8106-7
1. Aufl. 2014 / 430 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Studien zur Rechtswissenschaft. Band: 331

Mit dem am 01.03.2014 in Kraft getretenen Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) sollte in der ersten Stufe der Reform ein Mentalitätswechsel in Deutschland im Insolvenzrecht herbeigeführt werden. In Zeiten von Wirtschaftskrisen wächst die Bedeutung des Insolvenzrechts. Die Normen dieses Rechtsgebiets haben entscheidenden Einfluss darauf, ob ein insolventes bzw. sanierungsbedürftiges Unternehmen sich am wirtschaftlichen Markt weiter behaupten kann. Erfolgreich ist eine Sanierung, wenn potenzielle Insolvenzursachen beseitigt und die Ertragsfähigkeit nachhaltig wieder hergestellt ist. Dazu eignet sich besonders der Insolvenzplan.

Mit dem ESUG wollte der Gesetzgeber die Sanierungsmöglichkeiten im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens stärken. Gegenstand der Untersuchung ist, inwieweit der Reformbedarf durch das ESUG gedeckt werden konnte und an welchen Stellen weiterer Nachholbedarf besteht. Dabei werden zunächst die Altregelungen als Grundlage der Neufassung des ESUG vorgestellt und deren Probleme als Motive für die Gesetzesänderung herausgearbeitet. Die Darstellung erfolgt nach den einzelnen Stadien der Gesetzgebung. Auf diese Weise ergibt sich eine Bewertung der Reform, in deren Rahmen beurteilt wird, ob die Änderungen das Insolvenzplanrecht zum Positiven oder Negativen entwickelt haben und ob bestehende Probleme des Insolvenzplans gelöst werden konnten.

In einem zweiten Teil wird untersucht, welche Auswirkungen der Einfluss des US-amerikanischen und des englischen Insolvenzrechts hat. Dabei werden die beiden ausländischen Insolvenzplanverfahren zunächst vorgestellt und Parallelen bzw. Unterschiede zum deutschen Recht in der Fassung vor und nach der Reform des ESUG aufgezeigt. Es wird herausgearbeitet, ob eine Beeinflussung positive oder negative Aspekte mit sich bringt. Zudem wird ausgelotet, in welchem Rahmen diese beiden ausländischen Rechtsordnungen ein Vorbild für das deutsche Insolvenzplanrecht in Zukunft darstellen können.